Personensorgeberechtigte
Personen, die das Sorgerecht für ein Kind oder einen Jugendlichen haben.
Unsere ambulante Familienhilfe steht Ihnen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII zur Verfügung und wird von Ihrem Jugendamt übernommen. Um mehr über die Voraussetzungen zu erfahren und den Prozess zu starten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder sprechen Sie mit Ihrem Berater vor Ort. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die benötigte Unterstützung schnell und unkompliziert zu erhalten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in Ihrem Alltag.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, um Ihre individuellen Bedürfnisse und die Voraussetzungen für eine ambulante Hilfe zur Erziehung zu besprechen. In diesem Gespräch klären wir gemeinsam alle Details und erläutern Ihnen den Antragsablauf. Wir beantworten Ihre Fragen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre Familie erhalten. Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir gemeinsam einen Termin. Unsere erfahrenen Mitarbeiter kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen. Sobald alle Details geklärt sind, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung schnell und unkompliziert. Nach Genehmigung des Antrags auf Hilfe zur Erziehung beginnen wir umgehend mit der Unterstützung, wobei wir stets die im Hilfeplan festgelegten Ziele im Blick behalten.
Personen, die das Sorgerecht für ein Kind oder einen Jugendlichen haben.
Minderjährige, die Unterstützung in ihrer Entwicklung benötigen.
Frauen, die schwanger sind oder junge Mütter, die Unterstützung benötigen.
Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren, die weiterhin Unterstützung benötigen.
Minderjährige, die aufgrund einer seelischen Behinderung besondere Unterstützung benötigen.
Minderjährige, deren Wohl gefährdet ist und die Schutz und Unterstützung benötigen.
Eltern, die sich in einer schwierigen Lebenslage befinden und Unterstützung benötigen.
Eltern, die Unterstützung benötigen, um eine Inobhutnahme ihres Kindes zu verhindern.
Familien, die Unterstützung benötigen, um ihre Kinder aus einer Fremdunterbringung zurückzuführen.
Personen, die im jungen Alter Eltern werden und Unterstützung benötigen.
Großeltern, die Unterstützung bei der Betreuung und im Umgang mit ihren Enkelkindern benötigen.
Die Sozialassistenz nimmt sich die Empfehlungen der EU Monopolkommission vom Mai 2023 zu Herzen, stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche schrittweise abzulösen und durch familienergänzende Angebote zu ersetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind in einer förderlichen und familiären Umgebung aufwachsen kann.
Wir arbeiten daran, innovative Lösungen zu entwickeln, die den Familienalltag ergänzen und bereichern. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der Kinder und Eltern gemeinsam wachsen und gedeihen – unterstützt durch maßgeschneiderte Angebote, die auf die individuellen Bedürfnisse jeder Familie zugeschnitten sind.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir diesen Wandel gestalten und eine Zukunft aufbauen, in der sich jedes Kind geborgen und verstanden fühlt. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, diesen wichtigen Schritt in Richtung einer integrativen und herzlichen Gemeinschaft zu gehen.
Wir sind Ihre vertrauensvollen Begleiter in allen Lebenslagen und unterstützen Sie mit kompetenter Beratung und Hilfe sowie individuellen Lösungen, die genau zu Ihren Zielen und Bedürfnissen passen. Ob es um Erziehung, Beziehung, Verhalten, Trennung, Gesundheit, Überforderung, Verweigerung oder Schulprobleme geht – wir sind für Sie da!
Mit Hilfen zur Erziehung unterstützen wir Eltern bei der Erziehung Ihrer Kinder. Wir helfen Ihnen, Alltagsprobleme zu meistern, Konflikte und Krisen zu lösen und die Persönlichkeit Ihrer Kinder zu fördern. Unsere Hilfen zur Erziehung umfassen sozialpädagogische Familienhilfe, Einzelfallhilfe, Familientherapie und Clearingaufträge.
Mit dem Angebot richten wir uns an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder die davon bedroht sind. Wir verfügen auch über langjährige Erfahrungen im Umgang mit ADHS und Formen aus dem Autismus-Spektrum. Wir fördern jeden Einzelnen mit konzeptionellem Handeln, Modellübertragung, Integration sowie Persönlichkeitsförderung.
Die Hilfe richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, die noch eine Unterstützung bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung brauchen. Die Hilfe für junge Volljährige soll den Übergang in ein eigenständiges Leben erleichtern und die Beteiligung an Bildung, Arbeit und Gesellschaft fördern.
Wir sind Ihre professionellen Berater, wenn Sie eine junge Frau mit oder ohne Kind oder schwanger sind. Viele junge Frauen in Ihrer Situation haben in der Vergangenheit von unserer Unterstützung profitiert, weil wir ihnen Wege aufgezeigt haben, wie sie ihre Lebenssituation bewältigen, elterliche Kompetenzen entwickeln und einen Bildungs- oder Berufsabschluss erlangen können.
Wir sind Ihre Experten für die Rückführung von Kindern und kennen die Anforderungen genau. Wir sorgen für die professionelle Umsetzung der vereinbarten Ziele. Wir erstellen individuelle Rückführungskonzepte, handeln familientherapeutisch und begleiten Sie durch den gesamten Prozess von der Kontaktanbahnung bis hin zu einem stabilen Beziehungsaufbau.
Verhaltensauffälligkeiten und Verweigerung können verborgene Begabungen und Talente verdecken. Wir sind Ihre Spezialisten für die Erkennung und Förderung dieser Potenziale. Wir tun dies mit herausfordernden Angeboten und Methoden wie Verhaltenstraining, Differenzierung und Emanzipationsarbeit.
Wir sind Ihre Partner für die Förderung und Sicherung des Kindeswohls und bieten Ihnen ganzheitliche Förder- und Handlungskonzepte an. Wir haben für jede Herausforderung eine passende Lösung: 24/7 Bereitschaft, vor- und nachgeburtliche Begleitung, Familienanalyse, Stabilisierung, Vermittlung von Handlungssicherheit oder Marte-Meo Training.
Hochstrittige Elternschaft, Paarprobleme, Umgangskontakte, Hilfeverfahren, außergerichtliche Lösungen
Verwaltungen, Familiengerichte, Schulen, Europäische Kommission, Petitionen
Fachpsycholgische Diagnostik, Gutachten, Stellungnahmen, Empfehlungen
Wir sind in diesen Regionen aktiv, jeweils im Umkreis von 20 km:
Rhein-Ruhr
Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Mettmann, Erkrath…
Ruhrgebiet
Essen, Duisburg, Mühlheim an der Ruhr, Oberhausen, Dortmund, Recklinghausen…
Niederrhein
Kamp-Lintfort, Krefeld, Straelen, Moers, Dinslaken, Kreis Wesel…
Bergisches Land
Remscheid, Gummersbach, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg Kreis…
Susanne Kirchner
Pädagogische Fachleitung
So erreichen Sie uns: Rufen Sie uns an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und bieten ein kostenfreies Erstgespräch an. Ihr Anliegen liegt uns am Herzen, und wir nehmen uns die Zeit, alles ausführlich zu besprechen. Unser Familienberater wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, um den ersten Termin zu vereinbaren.
Über eine Behörde, Therapeut oder Anwalt zu uns? Kein Problem. Geben Sie einfach unsere Kontaktdaten weiter. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.
Kostenlose Rufnummer
Öffnungszeiten:
Werktags 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstags 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
1. Was ist Familienhilfe und wie funktioniert sie?
Familienhilfe ist eine unterstützende Dienstleistung, die Familien in schwierigen Lebenslagen hilft. Bei der Sozialassistenz bieten wir Beratung und praktische Hilfe, um die Lebenssituation der Familien zu verbessern.
2. Wer kann Familienhilfe in Anspruch nehmen?
Unsere Familienhilfe steht allen Familien offen, die Unterstützung benötigen, unabhängig von ihrer spezifischen Situation. Es gibt keine festen Kriterien, die erfüllt werden müssen.
3. Welche Arten von Unterstützung bietet die Familienhilfe?
Wir bieten eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen, darunter Beratung, praktische Hilfe im Alltag, Unterstützung bei der Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe bei der Bewältigung von Krisen.
4. Wie beantrage ich Familienhilfe?
Der Antrag auf Familienhilfe kann entweder über das zuständige Jugendamt oder mit unserer Unterstützung gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an uns zu wenden, um den genauen Ablauf und die notwendigen Schritte zu besprechen.
5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Familienhilfe zu erhalten?
Es gibt keine starren Voraussetzungen. Jede Familie, die sich in einer schwierigen Situation befindet und Unterstützung benötigt, kann sich an uns wenden.
6. Wie lange dauert es, bis ich Unterstützung erhalte?
Die Dauer bis zum Erhalt der Unterstützung kann variieren. Es hängt von der individuellen Situation und den verfügbaren Ressourcen ab. In der Regel wird jedoch versucht, so schnell wie möglich zu helfen.
7. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Beratung und Information?
Ja, es gibt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Information gemäß § 10a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Dieser Paragraph besagt, dass junge Menschen, Eltern sowie Personen- und Erziehungsberechtigte das Recht haben, sich zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beraten zu lassen.
8. Besteht die Möglichkeit, bei allen Terminen mit dem Jugendamt eine Vertrauensperson als Beistand mitzubringen?
Ja, Leistungsberechtigte dürfen zu allen Terminen beim Jugendamt eine Vertrauensperson als Beistand mitbringen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 13 des Sozialgesetzbuches X (SGB X).
9. Wann beginnt die Familienhilfe und was umfasst ein Hilfeplan?
Die Familienhilfe beginnt, sobald das Jugendamt den Bedarf festgestellt und einen schriftlichen Bewilligungsbescheid ausgestellt hat. Ein Hilfeplan ist ein Dokument, das den Bedarf, die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen festlegt.
10. Kann ich die Familienhilfe des Jugendamts ablehnen und eine eigene wählen?
Ja, jeder Bürger hat das Recht, eine andere Familienhilfe zu wählen, unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb des Wohnortes ihren Sitz hat, ähnlich wie bei der freien Klinikwahl. Das Jugendamt ist gemäß § 5 SGB VIII verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen, solange dadurch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Es ist wichtig, dass das Jugendamt Sie auf dieses Wahlrecht hinweist und Ihnen bei der Umsetzung Ihres Wunsches unterstützt
11. Welche Kosten sind mit der Inanspruchnahme von Familienhilfe verbunden?
Die Kosten für Familienhilfe werden ganz von öffentlichen Stellen übernommen.
12. Gibt es spezielle Programme für Alleinerziehende oder Familien mit besonderen Bedürfnissen?
Ja, es gibt spezielle Programme, die auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden und Familien mit besonderen Herausforderungen zugeschnitten sind.
13. Wie wird die Privatsphäre meiner Familie geschützt?
Der Schutz der Privatsphäre ist ein zentrales Anliegen der Sozialassistenz. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben.
14. Welche Erfolgsgeschichten gibt es aus der Familienhilfe?
Es gibt viele nachweisbare Erfolgsgeschichten, in denen Familien durch unsere Unterstützung ihre Lebenssituation nachhaltig verbessern konnten. Diese Geschichten zeigen, wie wirkungsvoll unsere Hilfe sein kann.