Die Haushaltshilfe unterstützt auch besondere Lebenslagen, in denen der Alltag kurzfristig stabilisiert werden muss. Die Versorgung wird individuell abgestimmt und beginnt zeitnah nach Eingang der Zuweisung.
Haushaltshilfe § 38 SGB V
Gesetzliche Haushaltshilfe bei Krankheit, Funktionssicherung des Haushalts, MD‑konform, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig.
Haushaltshilfe § 24 SGB V
Haushaltshilfe für Schwangere, Wöchnerinnen und Familien mit Kindern unter 12 Jahren, klar abgegrenzt und rechtskonform.
Haushaltshilfe Krankenkasse beauftragen
Zuweisung per Fax, Mail oder Formular. Einsatzstart meist innerhalb von 24–48 Stunden.
Haushaltshilfe nach Klinikentlassung
Unterstützung im häuslichen Umfeld nach Entlassung, Orientierung und Stabilisierung der ersten Tage.
Haushaltshilfe nach OP
MD‑konforme Tätigkeiten zur Funktionssicherung des Haushalts nach Operationen.
Haushaltshilfe im Wochenbett
Haushaltshilfe nach § 24 SGB V für Wöchnerinnen und Familien mit Kleinkindern.
Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung
Unterstützung nach § 38 SGB V, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.