Haushaltshilfe für das Versorgungsmanagement

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Diese Informationsseite richtet sich ausschließlich an das Versorgungsmanagement der gesetzlichen Krankenkassen. Sie beschreibt die Versorgung mit Haushaltshilfen nach SGB V und stellt alle relevanten Abläufe, Kontaktwege und gesetzlichen Grundlagen bereit, damit Zuweisungen schnell, eindeutig und ohne Rückfragen erfolgen können.

Kontakt
Telefon: 0800 ‑ 2 17 18 19
Fax: 02151 – 15 95 07
E‑Mail: kontakt(at)sozialassistenz.de

IK NRW: 590 506 056
IK Unterfranken: 460 915 325

Gesetzliche Leistungen

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Wir arbeiten ausschließlich nach § 38 SGB V (Haushaltshilfe bei Krankheit) und § 24 SGB V (Schwangerschaft, Wöchnerinnen, Kinderbetreuung). Tätigkeiten müssen wirtschaftlich, notwendig und nicht aufschiebbar sein und unmittelbar zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung beitragen.

Alle Leistungen erfolgen zweckmäßig und klar getrennt von anderen Unterstützungsformen. Es gibt keine Vermischung und keine Risiken für Rückforderungen durch die Krankenkasse. Mehrbedarf außerhalb der Genehmigung kann auf Wunsch der Versicherten privat ergänzt werden. Diese Leistungen sind eindeutig abgegrenzt und werden nicht über die Krankenkasse abgerechnet.

MD‑konforme Tätigkeiten

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MD‑konforme Tätigkeiten beschreiben die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Sie umfassen ausschließlich die haushaltsnahen Unterstützungsleistungen, die zur Sicherstellung der Versorgung notwendig sind.

Die Tätigkeiten werden so erbracht, dass sie den Kriterien des Medizinischen Dienstes entsprechen: notwendig, wirtschaftlich, zweckmäßig und nicht aufschiebbar.

Die Dokumentation erfolgt klar, nachvollziehbar und behördentauglich, damit die Krankenkasse jederzeit eine eindeutige Leistungsgrundlage hat.

Nicht MD‑tauglich

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Nicht MD‑tauglich sind Tätigkeiten, die nicht medizinisch begründet sind oder nicht zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung beitragen. Diese Leistungen werden nicht über die Haushaltshilfe nach SGB V abgerechnet und bleiben klar getrennt von der gesetzlichen Versorgung.

Ablauf

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Die Versorgung beginnt nach Eingang der Zuweisung. Wir stimmen die Unterstützung direkt mit den Versicherten ab und sorgen dafür, dass die Hilfe ohne Verzögerung einsetzt. Rückmeldungen an die Krankenkasse erfolgen nach Wunsch, zeitnah und ohne zusätzliche Telefonwege, damit die Versorgung verlässlich starten kann.

Anfragenmanagement

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Anfragen können ohne Anruf übermittelt werden. Krankenkassen senden die Zuweisung einfach per Fax. Wir prüfen die Anfrage zeitnah und informieren auf Wunsch direkt über den Beginn der Hilfe.

Für die Rückmeldung trägt die Krankenkasse ihre eigenen Kontaktdaten in unser Kontaktformular ein. So entsteht ein klarer, verlässlicher Ablauf ohne zusätzliche Telefonwege.

Kapazitätsanfrage

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Das Versorgungsmanagement der Krankenkassen kann Kapazitätsanfragen direkt an die Sozialassistenz gGmbH übermitteln. Wir prüfen freie Kapazitäten und geben im gleichen Zeitfenster Rückmeldung.

Kontakt
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Fax: 02151 – 15 95 07
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IK NRW: 590 506 056
IK Unterfranken: 460 915 325

Sofortanfragen:
08:00 –10:00 Uhr
12:00 –14:00 Uhr
16:00 –17:00 Uhr

Reservierung

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Krankenkassen können bevorstehende Entlassungen frühzeitig melden, damit die Versorgung im Alltag direkt beginnen kann. Wir reservieren den Auftrag zeitnah, stimmen die haushaltsnahe Dienstleistung mit den Versicherten ab und sorgen dafür, dass Unterstützung ohne Verzögerung mit Entlassung aus Klinik, AOP oder REHA einsetzt.

So entsteht ein klarer Übergang vom Krankenhaus in den Alltag — ohne zusätzlichen Telefonaufwand.

PLZ‑Gebiete

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Die Versorgung erfolgt in Nordrhein‑Westfalen und Unterfranken. Die PLZ‑Gebiete sind klar definiert und werden regelmäßig aktualisiert, damit die Zuweisung eindeutig möglich ist.

NRW
Düsseldorf (40xxx–47xxx)
Köln (50xxx)
Arnsberg (58xxx)
Münster (48xxx)
Aachen (52xxx – 51xxx)
Detmold (32xxx)

BAYERN
Unterfranken (97616 – 97659)

Kontakt & IK

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Sozialassistenz gGmbH – vdek‑Vertragspartner
IK NRW: 590 506 056
IK Unterfranken: 460 915 325

Telefon: 0800 ‑ 2 17 18 19
Fax: 02151 – 15 95 07
E‑Mail: kontakt(at)sozialassistenz.de

KONTAKTFORMULAR:

    1. Angaben zur Krankenkasse

    2. Angaben zur versicherten Person

    3. Anliegen

    4. Textfeld

    ERREICHBARKEIT

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    Wir sind an sieben Tagen von acht bis zwanzig Uhr erreichbar, wenn Menschen uns brauchen. Ohne Callcenter, ohne Weiterleitung, immer persönlich.

    HINWEIS FÜR KRANKENKASSEN

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    Die Infoseite dient ausschließlich Mitarbeitenden der gesetzlichen Krankenkassen. Alle Angaben sind so gestaltet, dass Zuweisungen schnell, eindeutig und ohne Rückfragen möglich sind.

    WEITERE EINSATZSITUATIONEN

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    Die Haushaltshilfe unterstützt auch besondere Lebenslagen, in denen der Alltag kurzfristig stabilisiert werden muss. Die Versorgung wird individuell abgestimmt und beginnt zeitnah nach Eingang der Zuweisung.

    Haushaltshilfe § 38 SGB V
    Gesetzliche Haushaltshilfe bei Krankheit, Funktionssicherung des Haushalts, MD‑konform, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig.

    Haushaltshilfe § 24 SGB V
    Haushaltshilfe für Schwangere, Wöchnerinnen und Familien mit Kindern unter 12 Jahren, klar abgegrenzt und rechtskonform.

    Haushaltshilfe Krankenkasse beauftragen
    Zuweisung per Fax, Mail oder Formular. Einsatzstart meist innerhalb von 24–48 Stunden.

    Haushaltshilfe nach Klinikentlassung
    Unterstützung im häuslichen Umfeld nach Entlassung, Orientierung und Stabilisierung der ersten Tage.

    Haushaltshilfe nach OP
    MD‑konforme Tätigkeiten zur Funktionssicherung des Haushalts nach Operationen.

    Haushaltshilfe im Wochenbett
    Haushaltshilfe nach § 24 SGB V für Wöchnerinnen und Familien mit Kleinkindern.

    Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung
    Unterstützung nach § 38 SGB V, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

    Sozialassistenz gGmbH
    Seit 20 Jahren gemeinnützig tätig.
    Anerkannter gemeinnütziger Träger gemäß Abgabenordnung.
    Die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt Düsseldorf bestätigt
    (USt Nr. 107 5705 2896).
    Unsere Arbeit dient ausschließlich gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.

    Die Sozialassistenz ist ein eigenständiger gemeinnütziger Bereich innerhalb der Debahy Group.

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